Heirat/Eingetragene Partnerschaft
Sie möchten heiraten oder Ihre Partnerschaft eintragen lassen. Ihr Hauptansprechpartner ist das Zivilstandsamt, auf dem Sie Ihre Ehe schliessen oder Ihre Partnerschaft eingehen möchten. Es legt die erforderlichen Dokumente und die Bedingungen fest. Informieren Sie sich frühzeitig über die Formalitäten und die notwendigen Zivilstandsdokumente.
Hat die Heirat oder die Eintragung der Partnerschaft im Ausland stattgefunden, muss sie von der zuständigen Behörde in der Schweiz in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Hat die Heirat in der Schweiz stattgefunden, muss Ihre Zivilstandsänderung im Auslandschweizerregister eingetragen werden. Zu diesem Zweck müssen Sie Ihrer Schweizer Vertretung bestimmte Dokumente zukommen lassen.
Heirat/Partnerschaft im Ausland geplant
Der Personenstandsausweis für schweizerische Staatsangehörige wird von der für ihren Heimatsort zuständigen Zivilstandsbehörde ausgestellt. Dieses Dokument bescheinigt die persönlichen Daten dieser Person, wie sie im Schweizer Personenstandsregister eingetragen sind. Dies sind zum Beispiel der Name, der Vorname oder der Zivilstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet usw.).
Heirat in der Schweiz geplant
Für eine Heirat in der Schweiz ist ein Vorbereitungsverfahren notwendig. Informieren Sie sich bitte frühzeitig über die notwendigen Formalitäten.
Nach der Heirat/Eintragung der Partnerschaft im Ausland
נישואין בישראל
Nach der Heirat in der Schweiz
Die Zivilstandsänderung muss im Auslandschweizerregister eingetragen werden.
Ehe für alle in der Schweiz − Geltende Bestimmungen
In der Schweiz können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Eine Partnerschaft kann nicht mehr geschlossen werden. Eine bestehende eingetragene Partnerschaft kann in eine Ehe umgewandelt werden.